Grundlage
Jedes der Settings sind abgesprochen und unterliegen einer geregelten Terminplanung.
Die jeweilige Maßnahme hat als Basis die jeweilige Konzeption und den Willen des Vertragspartners und funktioniert mit Übereinstimmungen in wesentlichen konzeptionellen Gesichtspunkten.
Die rechtlichen Grundlagen und gültigen erforderlichen Qualitätsstandards einer Auslandsmaßnahme sind gesichert.
Es können Hilfestellungen für evtl. erforderliche Nachsorge- und Reintegrationsphasen gegeben werden.
Fallsupervision, persönliche Supervision, Fort- und Weiterbildung, Krisenintervention, therapeutische Angebote und behördliche Zusammenarbeit werden angeboten.